Die Umsatzsteuer wird auch gerne als Mehrwertsteuer bezeichnet. Gemeint ist damit die Steuer, die jeder Unternehmer (Ausnahme: Kleinunternehmer) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung auf seine Netto-Umsätze von seinen Kunden fordern muss. Jeder Unternehmer muss eine monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt abgeben. In dieser Voranmeldung teilt der Unternehmer dem Finanzamt mit, wie hoch seine Umsätze für den Voranmeldungszeitraum waren und wie hoch die abzuführende Umsatzsteuer ist. Hierbei muss auch die abzugsfähige Vorsteuer berücksichtigt werden.
Ich unterstütze Sie bei dem komplexem Verfahren der Umsatzsteuer-Voranmeldung, so dass Sie stets den korrekten Betrag abführen.
Steuerbüro Silvia Hennig
Diplom-Wirtschaftsjuristin
Steuerberaterin
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